Wie viel Verantwortung darf der Azubi haben? Wann gilt Ihre Honorarkraft als scheinselbstständig? Braucht Ihr Studio ein Extra-WC für Trans*Personen? Wie sieht eine rechtssichere Videoüberwachung im Studio aus?
Fragen über Fragen, denen unsere Juristinnen Iris Borrmann, Andrea Elbl und Gülizar Cihan als auch der Datenschutz-Experte Marko Diepold im Rahmen des DSSV-Seminars „klar im RECHT“ gemeinsam mit Ihnen auf den Grund gehen werden.
Die praxisbezogenen Seminarinhalte ergeben sich aus dem täglichen Austausch über den Studioalltag und spiegeln aktuelle Erfordernisse, sowohl im Hinblick auf die trainierenden Mitglieder als auch auf die Mitarbeiter, wider.
Scheinselbstständigkeit
Viele Studios bieten ihren Mitgliedern ein buntes Kursprogramm an und greifen aufgrund der Vielfalt auf Honorartrainer zurück, die oft nur zwei oder vier Kursstunden in der Woche anbieten. Nach beiderlei Verständnis arbeiten die Trainer selbstständig und auf eigene Rechnung. Leider stellt sich bei der alle 4 Jahre stattfindenden Betriebsprüfung der Rentenversicherung Bund häufig heraus, dass diese die Trainer als scheinselbstständig und damit als Arbeitnehmer qualifiziert. Die Kriterien für die Unterscheidung von scheinselbstständig und selbstständig werden in diesem Vortrag erläutert.
Korrekter Umgang mit Trans*Personen
Ein weiterer Abschnitt betrifft den korrekten Umgang mit Trans*Personen. So beispielsweise mit der Frage, ob ein Extra-WC angeboten werden muss, ob und welche Auswirkungen das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz in diesem Zusammenhang hat und was beachtet werden muss, um nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen.
Beschäftigung Minderjähriger im Studio
Auch im Beschäftigungsverhältnis mit Minderjährigen gelten, im Sinne der Entwicklung, Gesundheit und Sicherheit, spezielle Arbeitsvorschriften. So treten bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses einige Fragen auf: Wie schließe ich den Ausbildungsvertrag ab? Was muss ich bei der Festlegung der Arbeitszeiten beachten? Und wie sieht es mit der Beschäftigung von minderjährigen Auszubildenden an Sonntagen aus? Rahmenbedingungen und Vorschriften geben hierbei in vielen Fällen die Antwort – wir stellen sie Ihnen vor!
Videoüberwachung
Das Thema Videoüberwachung wirft viele Fragen auf: Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen? Dürfen Beschäftigte beobachtet werden und sind Schutzmaßnahmen bzgl. ihrer Privatsphäre zu treffen? Benötige ich eine Einwilligungserklärung für Mitglieder oder Beschäftigte? Wer darf Aufzeichnungen sehen und wer nicht? Unsere Präsentation gibt Antworten.
Datenschutz
Datenschutz ist im Fitnesssektor unverzichtbar. Unsere Präsentation verdeutlicht, dass Datenschutz nicht nur rechtliche Pflicht ist, sondern auch Sicherheit und Wettbewerbsvorteile schafft. Lernen Sie praxisnahe Maßnahmen zur gesetzlichen Konformität kennen und nutzen Sie den Datenschutz als Chance für ein positives Image.
Wie viel Verantwortung darf der Azubi haben? Wann erhalten Sie Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt? Braucht ihr Studio ein Extra-WC für Trans*Personen? Wie sieht eine rechtssichere Videoüberwachung im Studio aus?
Fragen über Fragen, denen unsere Juristinnen Iris Borrmann, Andrea Elbl und Gülizar Cihan als auch der Datenschutz-Experte Marko Diepold im Rahmen des DSSV-Seminars „klar im RECHT“ gemeinsam mit Ihnen auf den Grund gehen werden.
DSSV e. V.
Frau Cihan war jahrelang als selbständige Rechtsanwältin in verschiedenen Fachrichtungen tätig. Gleichzeitig war sie einige Zeit in einem mittelständischen Unternehmen rechtsberatend aktiv. Seit August 2021 ist sie in der Rechtsabteilung des DSSV und berät die Mitglieder vor allem in arbeitsrechtlichen Fragen.
DSSV e. V.
Frau Borrmann ist seit 1993 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2016 für den DSSV tätig. Zuvor hat sie sowohl in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei und langjährig in einem Verband gearbeitet. Mit zusätzlicher Verhandlungs-erfahrung und einer Ausbildung zur Mediatorin ist Frau Borrmann unsere Spezialistin für das Arbeitsrecht in Ihrem Studio.
DSSV e. V.
Frau Elbl war nach ihrem Studium zunächst mit eigener Kanzlei als Rechtsanwältin tätig und wechselte nach 13 Jahren Selbstständigkeit in eine Kanzlei als angestellte Anwältin. Im Laufe der Jahre hat sie sich Kenntnisse in diversen Rechtsgebieten angeeignet. Ein Schwerpunkt ihrer Beratung stellt das große Thema der Mitgliedsverträge dar.
adverit compliance GmbH & Co. KG
Marko Diepold ist geschäftsführender Gesellschafter der adverit compliance GmbH & Co. KG, einem Unternehmen für Revisionsdienstleistungen in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Logistik-Compliance-Audits. Die adverit Markengruppe umfasst auch adverit legal (Wirtschaftskanzlei) und adverit academy (Unternehmerschmiede). Marko Diepold ist Certified Information Systems Auditor, spezialisiert auf § 8a (3) BSIG (KRITIS) und Certified Data Privacy Solutions Engineer sowie externer Datenschutzbeauftragter. Früher war er Security Officer Europe bei der Dole Food Company Inc., zuständig für IT Governance, IT Security, Risk und Compliance.
Die praxisbezogenen Seminarinhalte ergeben sich aus dem täglichen Austausch über den Studioalltag und spiegeln aktuelle Erfordernisse, sowohl im Hinblick auf die trainierenden Mitglieder als auch auf die Mitarbeiter, wider.
Arbeitsschutz & Zeiterfassung
Auch im Fitnessstudio muss man sich auf stetig hinzukommende Anforderungen und Formalien im Umgang mit seinen Mitarbeitern einstellen. Allein das System, welches man für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit der Arbeitnehmer vorhalten muss, verpflichtet alle Arbeitgeber, sich damit zu befassen. Das Gewerbeaufsichtsamt, in der Gestalt des Amtes für Arbeitsschutz, prüft, verhängt Bußgelder und kann ein Studio sogar schließen, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden. Auch die - bisher nur vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten - Kriterien zur Arbeitszeiterfassung werden von diesem überprüft.
U18 im Fitnessstudio & korrekter Umgang mit Trans*Personen
Zum einen sollen entscheidende Fragen im Zusammenhang mit dem Training Minderjähriger beantwortet werden. So wird der häufigste Fehler bereits bei Vertragsschluss gemacht: Wer muss alles unterschreiben? Haftet der Minderjährige mit seinem Taschengeld?
Ein weiterer Abschnitt betrifft den korrekten Umgang mit Trans*Personen. So beispielsweise mit der Frage, ob ein Extra-WC angeboten werden muss, ob und welche Auswirkungen das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz in diesem Zusammenhang hat und was beachtet werden muss, um nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen.
Beschäftigung Minderjähriger im Studio
Auch im Beschäftigungsverhältnis mit Minderjährigen gelten, im Sinne der Entwicklung, Gesundheit und Sicherheit, spezielle Arbeitsvorschriften. So treten bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses einige Fragen auf: Wie schließe ich den Ausbildungsvertrag ab? Was muss ich bei der Festlegung der Arbeitszeiten beachten? Und wie sieht es mit der Beschäftigung von minderjährigen Auszubildenden an Sonntagen aus? Rahmenbedingungen und Vorschriften geben hierbei in vielen Fällen die Antwort – wir stellen Sie Ihnen vor!
Videoüberwachung
Das Thema Videoüberwachung wirft viele Fragen auf: Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen? Dürfen Beschäftigte beobachtet werden und sind Schutzmaßnahmen bzgl. ihrer Privatsphäre zu treffen? Benötige ich eine Einwilligungserklärung für Mitglieder oder Beschäftigte? Wer darf Aufzeichnungen sehen und wer nicht? Unsere Präsentation gibt Antworten.
Datenschutz
Datenschutz ist im Fitnesssektor unverzichtbar. Unsere Präsentation verdeutlicht, dass Datenschutz nicht nur rechtliche Pflicht ist, sondern auch Sicherheit und Wettbewerbsvorteile schafft. Lernen Sie praxisnahe Maßnahmen zur gesetzlichen Konformität kennen und nutzen Sie den Datenschutz als Chance für ein positives Image.
DSSV e. V.
Frau Cihan war jahrelang als selbständige Rechtsanwältin in verschiedenen Fachrichtungen tätig. Gleichzeitig war sie einige Zeit in einem mittelständischen Unternehmen rechtsberatend aktiv. Seit August 2021 ist sie in der Rechtsabteilung des DSSV und berät die Mitglieder vor allem in arbeitsrechtlichen Fragen.
DSSV e. V.
Frau Borrmann ist seit 1993 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2016 für den DSSV tätig. Zuvor hat sie sowohl in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei und langjährig in einem Verband gearbeitet. Mit zusätzlicher Verhandlungs-erfahrung und einer Ausbildung zur Mediatorin ist Frau Borrmann unsere Spezialistin für das Arbeitsrecht in Ihrem Studio.
DSSV e. V.
Frau Elbl war nach ihrem Studium zunächst mit eigener Kanzlei als Rechtsanwältin tätig und wechselte nach 13 Jahren Selbstständigkeit in eine Kanzlei als angestellte Anwältin. Im Laufe der Jahre hat sie sich Kenntnisse in diversen Rechtsgebieten angeeignet. Ein Schwerpunkt ihrer Beratung stellt das große Thema der Mitgliedsverträge dar.
adverit compliance GmbH & Co. KG
Marko Diepold ist geschäftsführender Gesellschafter der adverit compliance GmbH & Co. KG, einem Unternehmen für Revisionsdienstleistungen in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Logistik-Compliance-Audits. Die adverit Markengruppe umfasst auch adverit legal (Wirtschaftskanzlei) und adverit academy (Unternehmerschmiede). Marko Diepold ist Certified Information Systems Auditor, spezialisiert auf § 8a (3) BSIG (KRITIS) und Certified Data Privacy Solutions Engineer sowie externer Datenschutzbeauftragter. Früher war er Security Officer Europe bei der Dole Food Company Inc., zuständig für IT Governance, IT Security, Risk und Compliance.
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